Kircheneintritt
Sie überlegen sich, in die evangelische Kirche (wieder)einzutreten? Herzlich willkommen!
Vielleicht fragen Sie sich auch: Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche? Was kostet mich der Eintritt? Und was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Auf diese und weitere Fragen zur Kirchenmitgliedschaft finden Sie hier Antworten.
Es freut uns sehr, dass Sie Mitglied der evangelischen Kirche werden wollen.
Wenn Sie ganz neu Mitglied einer christlichen Kirche werden wollen, werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen.
Die Taufe ist ein Sakrament, das alle Christen miteinander verbindet. Sie ist im Leben eines Menschen einmalig und unwiderruflich. Wenn Sie getauft sind, werden Sie nicht noch einmal getauft (s. auch "Werde ich noch einmal getauft?").
Die Taufe ist ein Sakrament, das alle Christen miteinander verbindet. Sie ist im Leben eines Menschen einmalig und unwiderruflich. Wenn Sie getauft sind, werden Sie nicht noch einmal getauft (s. auch "Werde ich noch einmal getauft?").
Informationen geben Ihnen gerne die Pfarrerin oder der Pfarrer Ihrer Gemeinde vor Ort. Im Kirchenbezirk Bretten-Bruchsal gibt es für den unkomplizierten Wiedereintritt zudem eine Kirchen-Eintrittsstelle. Ansprechperson ist Pfarrerin Antje Polack.
Nein, die Taufe ist unwiderruflich und deshalb einmalig. Sie bestätigt Gottes - unwiderrufliche - Zusage an jeden Menschen: "Du bist geliebt!" Ob kleine Kinder getauft werden, Erwachsene oder Jugendliche – durch die Taufe wird ihnen allen zugesprochen: Du gehörst zu Jesus Christus, Jesus Christus hat dich erlöst. Deshalb ist die Taufe ein Herzstück des christlichen Glaubens.
Die Taufe wird von den meisten Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Diese Kirchen haben die Magdeburger Erklärung zur wechselseitigen Taufanerkennung unterzeichnet. Nach dieser ökumenischen Vereinbarung bleibt die Taufe auch beim Wechsel von einer zur anderen Kirche gültig und Sie werden bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft. Zu den Unterzeichnern zählen neben der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche auch viele orthodoxe, altorientalische und andere evangelische Kirchen.
Die Taufe wird von den meisten Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Diese Kirchen haben die Magdeburger Erklärung zur wechselseitigen Taufanerkennung unterzeichnet. Nach dieser ökumenischen Vereinbarung bleibt die Taufe auch beim Wechsel von einer zur anderen Kirche gültig und Sie werden bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft. Zu den Unterzeichnern zählen neben der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche auch viele orthodoxe, altorientalische und andere evangelische Kirchen.
Als Kirchenmitglied sind Sie Teil der großen Gemeinschaft von Menschen, die Antworten auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens suchen. Gleichzeitig geben Sie Gott mit Ihrer Entscheidung eine konkrete Antwort auf seine Zusage „Du bist geliebt!“ (s. "Werde ich noch einmal getauft?")
Als Mitglied stärken Sie die evangelische Kirche und leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten.
Sie können Pate oder Patin werden und sich kirchlich trauen lassen. Sie dürfen bei kirchlichen Wahlen wählen und gewählt werden. Und nicht zuletzt haben Sie Anspruch auf eine kirchliche Beerdigung.
Als Mitglied stärken Sie die evangelische Kirche und leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten.
Sie können Pate oder Patin werden und sich kirchlich trauen lassen. Sie dürfen bei kirchlichen Wahlen wählen und gewählt werden. Und nicht zuletzt haben Sie Anspruch auf eine kirchliche Beerdigung.
Es gibt keine Glaubens- oder Gewissensprüfung. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Denn Sie treffen eine wichtige Entscheidung. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie gerne Kirchenmitglied werden wollen, sprechen Sie mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin - entweder in Ihrer Ortsgemeinde oder bei einer Kirchen-Eintrittsstelle.
Nicht viele: Wenn Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie sich ausweisen können. Und falls Sie schon einmal Kirchenmitglied waren, bringen Sie doch möglichst auch die Taufurkunde oder eine Bescheinigung über Ihr Taufdatum und den Ort sowie die Austrittsbescheinigung mit.
In der Regel zahlen Sie acht Prozent Ihrer Lohn- oder Einkommensteuer. Durch die Koppelung an die staatliche Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Eintritt eintragen.
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die keine Kirchensteuer zahlen: Jugendliche und Studierende, Arbeitslose, Rentner und Rentnerinnen, die kein zu versteuerndes Einkommen beziehen. Sobald Sie Einkommensteuer zahlen, weil Sie über weitere Einkünfte verfügen, fällt auch die Kirchensteuer an. Solche Einkünfte können beispielsweise aus Zins- und Kapitalerträgen oder Vermietungen stammen.
Die Kirche braucht Ihren finanziellen Beitrag, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Wir sind dankbar, dass unsere Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden, Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. So bleibt Kirche in unserer Gesellschaft präsent – in Seelsorge, Gottesdiensten, Bildung und diakonischem Engagement.
Die Kirche braucht Ihren finanziellen Beitrag, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Wir sind dankbar, dass unsere Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden, Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. So bleibt Kirche in unserer Gesellschaft präsent – in Seelsorge, Gottesdiensten, Bildung und diakonischem Engagement.
Der Staat zieht die Kirchensteuer zusammen mit der Lohn- und Einkommensteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.
Weitere Infos: www.kirchensteuer-wirkt.de
Weitere Infos geben Ihnen gerne die Pfarrerin oder der Pfarrer Ihrer Gemeinde vor Ort. Im Kirchenbezirk Bretten-Bruchsal gibt es für den unkomplizierten Wiedereintritt zudem eine Kirchen-Eintrittsstelle. Ansprechperson ist Pfarrerin Antje Pollack.
Mit dem Gemeindefinder der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) können Sie in Baden und deutschlandweit straßengenau nach Ihrer evangelischen Kirchengemeinde suchen.
